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Oldtimer Leasing

Sie suchen eine Finanzierungs-Methode für einen Firmenwagen mit Stil? Ob Oldtimer oder Youngtimer, mit einem Klassiker als Geschäftsfahrzeug setzen Sie auf Wiedererkennung und stärken Sie Ihre Image. Mit unseren Leasingangeboten für Fahrzeuge bieten wir Ihnen individuelle Lösungen. So werden klassische Fahrzeuge Teil Ihres modernen Fuhrparks. Das ist kein Widerspruch. Gönnen Sie sich ein Stück Luxus und bleiben Sie mit Leasing trotzdem flexibel.

Auch für Privatpersonen, die sich den langgehegten Traum vom jungen, alten oder modernen Auto-Klassiker erfüllen möchten, bieten wir attraktive Finanzierungsalternativen.

Genießen Sie die Pluspunkte des Oldtimer Leasing:

- Finanzielle Flexibilität
- Schonung der Liquidität
- Planungssicherheit

Besondere Steuervorteile beim Leasing von Oldtimern
Beim Kfz-Leasing profitieren Sie von interessanten Steuervorteilen. Einerseits sind die monatlichen Leasingraten als Geschäftsausgabe vollständig abzugsfähig. Andererseits können Sie Sonderzahlungen bei betrieblicher Nutzung eines Klassikers absetzen. Außerdem versteuern Sie Ihren Oldtimer auf Basis des historischen Listenpreises und nicht des in der Regel höheren Kaufpreises.

Mit unseren Leasingangeboten fahren Sie immer gut!
Klassische Automobile sind Liebhaberstücke. Deshalb liegen die Kaufpreise oft deutlich über den historischen Listenpreisen. Die Anschaffungskosten finanzieren Sie mit unserem Oldtimer Leasing bequem und flexibel. Zum Ende der Vertragslaufzeit entscheiden Sie sich, ob Sie den Leasingvertrag pünktlich beenden, ihn verlängern oder Ihren Klassiker erwerben möchten.

Wenn Ihre Devise lautet „Mein Auto ist kein Transportmittel, sondern eine Leidenschaft“, investieren Sie doch einfach in mehrere Klassiker. Denn mit Leasing muss es nicht nur bei einem Oldtimer bleiben. Ob Mercedes Benz-SL, Porsche 911, Jaguar E-Type oder VW-Käfer, Leasing bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten.

Doch wann ist ein Oldtimer eigentlich ein Oldtimer? Nach § 2 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen sind „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen“. Ein Youngtimer hingegen ist ein 20 bis 30 Jahre altes Auto mit wenig Jahreslaufleistung.